Antrag KAB Diözesanausschuss 5. Sept. 2015
Antrag an den Bundesverbandstag / Bundesausschuss der KAB Deutschlands 24./25. Oktober 2015
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zur paritätischen Finanzierung zurückkehren
Die KAB im Diözesanverband Fulda beantragt:
Der Bundesverbandstag/der Bundesausschuss der KAB Deutschlands fordert den Gesetzgeber auf, noch in dieser Legislaturperiode zur vollen Parität der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zurückzukehren.
Begründung
1. Die zu jeweils gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragene Beitrags-finanzierung gehört zu den Grundprinzipien der Sozialversicherung. Sie entspricht dem Solidargedanken in der Gesundheitsfürsorge, da beide Seiten auch von der Gesundheits-fürsorge in gleichem Maße profitieren.
2. Seit dem 1. Juli 2005 tragen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen zusätzlichen Beitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent (Durchschnitt) alleine. Die Arbeitgeber tragen diesen zusätzlichen Beitragssatz nicht mit.
3. Gesetzlich Versicherte müssen vom sich vom kommenden Jahr an nach Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf deutlich höhere Krankenkassenbeiträge durch Zusatzbeiträge einstellen, die mittelfristig bis zu 1,8% des Bruttolohns reichen können. Grund dafür sind steigende Ausgaben der Krankenkassen und die von der Regierung veranlassten und geplanten Reformen. Es ist mit den Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vereinbar, dass die Arbeitnehmer Innovationen und Reformen im Gesundheitswesen alleine finanzieren.
Fulda, den 05. September 2015
Der Antrag wurde vom Bundesausschuss der KAB Deutschlands am 25. Oktober 2015 in Ludwigshafen einstimmig angenommen.
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