Der Rechtsschutz für KAB Mitglieder
Die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) gewährt ihren Mitgliedern kostenlose Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechtes, die der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet sind.
Im Arbeitsrecht geht es um Fälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (z.B. Kündigung, Lohnforderung, Zeugnis).
Im Sozialrecht geht es um diese Bereiche des Sozialgesetzbuches (SGB):
- Arbeitslosenversicherung (SGB II und III)
- Krankenversicherung (SGB V)
- Rentenversicherung (SGB VI)
- Unfallversicherung (SGB VII)
- Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
- Pflegeversicherung (SGB XI)
- Grundsicherung (SGB XII)
Die KAB ist nach den Vorschriften des Rechtsberatungs-, Sozialgerichts- und Arbeitsgerichtsgesetzes berechtigt, ihre Mitglieder vor dem jeweiligen Arbeits- und Sozialgericht zu vertreten.
- Die Vertretung vor dem Arbeitsgericht ist allerdings nur für die 1. Instanz möglich.
- Die Vertretung vor dem Sozialgericht ist für alle drei Instanzen (Sozial-, Landes- und Bundessozialgericht) durch die KAB gewährleistet.
Diese Dienstleistung ist im Mitgliedsbeitrag im Umfang der Rechtschutzordnung enthalten.
Zu einer persönlichen Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin über Telefon 0661 7 34 33 oder E-Mail.
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KAB Fulda
Agnes-Huenninger-Str. 1
36041 Fulda
Telefon: +49 661 7 34 33
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