Sowohl die im Arbeitszeitgesetz festgelegte tägliche Höchstarbeitszeit als auch die Einschränkung von Sonntagsöffnungen sind in Gefahr, wenn die jüngsten Forderungen des Handelsverbands (HDE) nach einer radikalen Änderung der Sonntagsöffnungen bei politischen Entscheidungsträger:innen auf Widerhall stoßen. Der Handelsverband (HDE) will es den Geschäften überlassen, an welchen Sonntagen sie öffnen wollen, ohne Nennung einer Obergrenze.
Der Vorstoß des Handelsverbands (HDE) wird mit der vermeintlichen Rechtsunsicherheit der bisher geltenden Rahmengesetzgebung insbesondere für anlassbezogene verkaufsoffene Sonntage begründet. Aus der Sicht von Stefan- Bernhard Eirich, Bundespräses der KAB, ist dies eine völlige Verkehrung der Tatsachen: „Die beklagte Rechtsunsicherheit entsteht durch die fortwährenden Versuche zahlloser Kommunen, durch als „Anlass“ getarnte Pseudoveranstaltungen die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen.“ Die KAB Deutschlands richtet sich mit ihrer Kritik vor allem gegen die absehbare erhebliche Mehrbelastung der Angestellten im Einzelhandel. Die Forderungen des Handelsverbands (HDE) sowie die Überlegungen zu einer flexibel gestaltbaren wöchentlichen Höchstarbeitszeit ignorierten bewusst aktuelle Erkenntnisse der Forschung zur Arbeitsgesundheit. Diese betonen die regelmäßige Erholung und Regeneration als zentrales Element für einen nachhaltigen Erhalt der Gesundheit der Beschäftigten als unabdingbar. Flexibel praktizierte Sonntagsöffnungen gefährdeten nicht nur die physische Gesundheit der Angestellten, sondern auch deren Sozialleben und psychisches Wohlbefinden, so Eirich.