Fulda - 03.12.09 - Einen Verstoß gegen die Verfassung sieht die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Bezirksverband Fulda im verkaufsoffenen Sonntag nach Weihnachten, dem 27. Dezember 2009 in Fulda.
„Die Rechtslage hat sich mit dem Urteil vom 1. Dezember 2009 deutlich geändert“ äußerte sich KAB Diözesansekretär Michael Schmitt. Mit dem Urteil und seiner Begründung, dass der Schutz des Sonntags über wirtschaftliche Umsatzinteressen der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse (Shoping-Interesse) potentieller Käufer stehe, sei die erteilte Genehmigung verfassungs-/rechtlich nicht mehr haltbar.
Deswegen fordern der KAB Bezirksvorsitzende Egon Schütz und KAB Diözesansekretär Michael Schmitt den Fuldaer Magistrat, an dessen Spitze Oberbürgermeister Gerhard Möller in einem offenen Brief mit Nachdruck auf, die erteilte Genehmigung umgehend zurückzunehmen.
Nachfolgend der Wortlaut des offenen Briefes:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Magistrats,
das Bundesverfassungsgericht hat am Montag eine für den Sonn- und Fei-ertagsschutz wichtige Entscheidung getroffen, die zwar zunächst die Re-gelungen im Land Berlin betreffen, aber bei Würdigung der Entscheidungs-gründe, auch für die anderen Bundesländer Klarheit bringen.
So hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem darauf hingewiesen, dass für die zulässigen Ausnahmeregelungen an vier Sonntagen im Jahr jeweils ein öffentliches Interesse von besonderem Gewicht vorliegen muss. Bisher wurde der Zusammenhang mit einer traditionellen örtlichen Veran-staltung, wie einem traditionellen Markt, als Genehmigungsgrund angesehen.
Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Käufer genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe zu rechtfertigen.
Für eine Ladenöffnung am Sonntag nach Weihnachten, dem 27. Dezember 2009 gibt es keinen gewichtigen Grund, der über das bloße Umsatz- und Erwerbsinteresse hinausgeht. Die von der Stadt Fulda erteilte Genehmigung widerspricht demgemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Wir fordern Sie deshalb mit Nachdruck auf, umgehend die verfassungs-(rechts)widrige Genehmigung der Stadt zurück zu nehmen. Ladeninhaber können dann entsprechend umdisponieren und sich ohne Schaden auf die Nichtöffnung einstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Egon Schütz, Bezirksvorsitzender und Michael Schmitt, Diözesansekretär






