KAB Deutschlands e.V.
Bistum Fulda KAB Kampagne `GUTES LEBEN FÜR ALLE´ KAB Kaffee Nueva Armonia
KAB Diözesanverband Fulda e.V. Downloads|Kontakt|Impressum

3. März Internationaler Tag des freien Sonntags

 Stellvertretender Diözesanpräses Pfarrer Martin Lerg

„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Dieser lapidare Satz aus der Weimarer Verfassung (Art. 139 WRV) wurde in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen. (Art. 140 GG) Arbeitsrecht und Ladenöffnungsgesetze werden aber seit Jahren im Hinblick auf den gesetzlichen Sonntagsschutz kontinuierlich liberalisiert. Die Zunahme verkaufsoffener Sonntage bildet dabei nur die Spitze des Eisbergs.

Gegen diese Entwicklung gründeten 2006 die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung KAB) und die Katholische Betriebsseelsorge, der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Allianz für den freien Sonntag. Zahlreiche kirchliche und nichtkirchliche Organisationen unterstützen inzwischen das Bündnis. Nicht nur für die christliche Religion ist der arbeitsfreie Sonntag unverzichtbar. Ein rhythmisch wiederkehrender Zeitanker hält die gesammte Gesellschaft zusammen.

Aus dem Bündnis kommt der Vorschlag, den 3. März jeden Jahres als „Internationalen Tag des freien Sonntags“ zu begehen. Denn am 3. März 321 n. Chr. wurde ein Edikt Kaiser Konstantins I. im westlichen Teil des römischen Reiches rechtskräftig, in dem es heißt: „Alle Richter, Stadtleute und alle Gewerbetreibenden sollen am verehrungswürdigen Tag der Sonne ruhen.“ Doch bereits im nächsten Satz nimmt Konstantin landwirtschaftliche Tätigkeiten von dieser Verpflichtung aus, „damit nicht durch Vernachlässigung der gelegensten Zeit die Menschen den vom Himmel bescherten Segen verlieren“.

Die Kunst, die Regel zu bewahren und Ausnahmen sinnvoll zuzulassen, muss jede Zeit neu üben. Viele Tätigkeiten, selbstverständlich auch für Arbeitslohn, sind am Sonntag schlicht unverzichtbar. Arbeitsplätze im Freizeitbereich sichern die Existenz ganzer Familien. Andererseits muss der Sonntag gegen Bestrebungen verteidigt werden, ihn für gewerbliche Zwecke völlig frei zu geben.

Selbst Jesus stand nicht außerhalb der Konflikte um das Sabbatgebot. Er heilte auch am Sabbat. Seine Position: „Der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat“ eröffnet einen weiten Raum, den es zu gestalten gilt. Wenn wir über konkrete Tätigkeiten und ihre Vereinbarkeit mit der Sonntagsruhe nachdenken, müssen wir die Bedeutung des Sonntags für die Würde des Menschen in den Blick nehmen. Sie geht weit über das Kirchengebot der Teilnahme am Gottesdienst und die Verpflichtung zur Arbeitsruhe hinaus. Wir sind eingeladen, wie Gott nach sechs Tagen des Schaffens zu ruhen. Dem Gebot zur Arbeitsruhe ging die Befreiung aus der Sklaverei in Ägypten durch Gott voraus. Am ersten Tag der Woche feiern Christen die Auferstehung des Herrn. Der Sonntag in der Woche darauf ist gleichzeitig der achte Tag und lässt uns so die künftige Vollendung in Herrlichkeit ahnen.

Wenn der Sonntag frei bleibt, bleibt auch der Mensch frei.