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KAB zur Evaluierung des Hessischen Ladenöffnungsgesetz

Schmitt Michael KAB Diözesansekretär Fulda

Mehr Sonntagsschutz bringt Arbeitnehmerschutz

Fulda - 2010.02.17. Die KAB Hessen äußert deutliche Kritik am bestehenden  Ladenöffnungsgesetz. Im Rahmen der Evaluierung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes, das am 31. Dezember 2011 ausläuft, legt die hessische KAB gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit ihre ablehnenden Gründe dar.

Zur Verabschiedung des Gesetzes im November 2006 hatte die KAB als einer der mitgliedsstärksten katholischen Sozialverbände im Anhörungsverfahren deutliche Kritik geäußert. Vom Ministerium nunmehr aufgefordert, im Evaluierungsverfahren die Sicht der KAB darzustellen, bestätigten sich bei der Untersuchung der Folgen der Gesetzesänderung von 2006 die Vorbehalte der KAB. 

Eine Studie zeige deutlich, dass Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zugenommen haben und vor allem da festzustellen sind, wo verlängerte Ladenöffnungszeiten eingeführt und umgesetzt worden sind. Die Probleme sind insbesondere im Bereich der Vor- und Nacharbeitszeiten im Handel zu beobachten. Die KAB Hessen fordert deshalb die verantwortlichen Politiker und die Landesregierung auf, den Ladenschluss von 20 Uhr, wie mittlerweile für Gründonnerstag zum Schutz des Karfreitags eingeführt, auch für die übrigen Sonn- und Feiertage einzuführen. „Nur ein genereller Vorabendschutz führt tatsächlich zur Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes“ äußert sich dazu der Fuldaer KAB Diözesansekretär Michael Schmitt. 

Eine solche Regelung diene vor allem dem Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel und deren Familien. So habe auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 1.12.09 nachdrücklich angemahnt, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage nicht nur eine religiös-christliche, sondern auch eine kulturell-soziale Bedeutung hat. Umfragen hätten gezeigt, dass das Interesse am Sonntagsshopping in den letzten 10 Jahren deutlich zurückgegangen sei. Zudem sei eine nachhaltige Steigerung von Umsatz und Beschäftigung durch verlängerte Ladenöffnung nicht feststellbar, insbesondere der Beschäftigungstrend sei rückläufig. „Eine Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft ist gesellschaftlich weder gewollt noch notwendig“ so der Limburger KAB Diözesanvorsitzende Andreas Mengelkamp, der die hessische KAB in diesem Verfahren vertritt. 

Für die KAB wäre es deshalb konsequent, das Hessische Ladenöffnungsgesetz auslaufen zu lassen und danach die alte Regelung wieder gelten zu lassen. „Das kommt den Bedürfnissen der Menschen näher als die ausufernden Ladenöffnungsmöglichkeiten der Gesetzesfassung von 2006, die im Alltag einerseits kaum angenommen, andererseits aber auch zu Lasten des Sonn- und Feiertagsschutzes ausgenutzt werden“ so Michael Schmitt.