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Sonntagsöffnung in Hessen

Augenwischerei bei Gesetzesvorlage zur Sonntagsöffnung in Hessen
KAB sieht Vorstoß mit gemischten Gefühlen

Fulda - 11.09.2009. Mit Freude begrüßt die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Diözesanverband Fulda das Vorhaben der hessischen Regierungsparteien CDU und FDP, den Gründonnerstag und den Karfreitag per Gesetz besser zu schützen. Gleichzeitig sieht sie weitere geplante Änderungen sehr kritisch.

„Im Ergebnis sind die derzeit noch gesetzlich geschützten Sonn- und Feiertage die Verlierer der Schwarz-Gelben Gesetzesvorlage“ so KAB Diözesanpräses Pfarrer Christian Sack, Bad Hersfeld, und damit würden noch mehr religiöse Gefühle und sozio-kulturelle Bindungen von Arbeitnehmern mit Füßen getreten.

Erfreut zeigt er sich, dass der Ladenschluss am Gründonnerstag auf 20.00 Uhr festgelegt werden soll, damit der Karfreitag stärker geschützt bleibt. Anlass für Überlegungen in diese Richtung sind die in den letzten beiden Jahren durchgeführten „Midnightshopping“-Events in einigen Einkaufszentren in Hessen.

Aufgehoben werden soll das Öffnungsverbot sonntags ab 13.00 Uhr für Bibliotheken, Videotheken und Waschanlagen an Tankstellen. Davon ausgenommen bleiben sollen hohe christliche Feiertage wie Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag, 1. Weihnachtsfeiertag, Ostersonntag und Pfingstsonntag. Die KAB kritisiert diese Liberalisierung vom Grundsatz, verweist aber zudem darauf, dass es augenfällig sei, dass die jeweils 2. Feiertage an Weihnachten, Ostern und Pfingsten bei den Ausnahmen ohne Erwähnung bleiben.

„Während die Hessische CDU Fraktion 2005 noch mehrheitlich gegen die Öffnung von Videotheken an Sonntagen votierte, knickte sie bei den Koalitionsvereinbarungen mit der FDP zur Regierungsbildung in diesem Frühjahr ein“ so Sack. Grundsätzlich gelte es deshalb für sozial eingestellte Christen, ein kritisches Augenmerk  bei Wahlkampfversprechen und Koalitionsaussagen der Parteien zu haben um Mogelpackungen rechtzeitig vor der Wahl zu erkennen.

Im Rahmen einer Diözesanvorstandssitzung erhoffte sich der KAB Diözesanpräses, dass viele Landtagsabgeordnete bei der Abstimmung über die Gesetzesvorlage ihrem christlichen und sozialen Gewissen folgen.